Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen“) gelten für sämtliche Leistungen (nachfolgend die „Leistungen“) und die diesbezüglichen Angebote und Vertragserklärungen der OK Legal IT GmbH, Kaistraße 4a, 40221 Düsseldorf (nachfolgend „wir“, „uns“ etc.) mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam jeweils „Kunden“).

1.2 Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen oder von gesetzlichen Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Solche entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprochen oder wenn wir Leistungen vorbehaltlos ausgeführt oder Zahlungen vorbehaltlos angenommen haben.

1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Leistungen zwischen uns und dem Kunden, sofern wir nicht ausdrücklich andere Geschäftsbedingungen einbeziehen.

2. Vertragsschluss, Leistungsänderungen

2.1 Unsere Angebote sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend von uns erklärt, freibleibend und unverbindlich.

2.2 Vertragsangebote des Kunden (z.B. Bestellungen) können wir innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe annehmen. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums sind Vertragsangebote des Kunden (z.B. Bestellungen) unwiderruflich. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Annahme (z.B. durch Auftragsbestätigung) zustande. Von diesem Schriftformerfordernis sind nachvertragliche Änderungen und Ergänzungen nicht umfasst. Wir bleiben außerdem berechtigt, einen Vertragsschluss herbeizuführen, indem wir Leistungen vorbehaltlos ausführen oder Leistungen ganz oder teilweise in Rechnung stellen.

2.3 Geht unsere Annahmeerklärung (z.B. Auftragsbestätigung) verspätet beim Kunden ein, wird uns dieser unverzüglich hierüber informieren.

2.4 Im Rahmen von Rahmenverträgen sind wir nur bei Abschluss eines Einzelvertrages zur Leistung verpflichtet, wobei für uns keine Verpflichtung zum Abschluss eines Einzelvertrages besteht. Vereinbarte Abrufe durch den Kunden bedürfen der Annahme durch uns, ohne dass wir zu einer solchen Annahme verpflichtet sind.

2.5 Unser Schweigen begründet kein Vertrauen auf einen Vertragsschluss.

2.6 Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.

2.7 Der Kunde hat uns etwaige Änderungswünsche bezüglich der vereinbarten Leistungen in Textform mitzuteilen. Wir können die Änderungswünsche des Kunden auf ihre Realisierbarkeit prüfen und dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist ein Angebot über die geänderten Leistungen unterbreiten; eine diesbezügliche Verpflichtung besteht für uns jedoch nicht. Für ein Angebot und einen Vertragsschluss bezüglich geänderter Leistungen gelten die in dieser Ziffer 2 enthaltenen Bestimmungen entsprechend.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Sämtliche Leistungen erbringen wir ausschließlich auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass uns sämtliche relevante Informationen, Daten und Unterlagen zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen allein verantwortlich. Wir nehmen keine Überprüfung der Richtigkeit der von dem Kunden bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen vor.

3.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die eigenen Anforderungen und Voraussetzungen für unsere Leistungen zu prüfen, zu schaffen und zu erhalten.

3.3 Der Kunde gewährt unseren Mitarbeitern bei deren Arbeiten jede erforderliche Unterstützung. Während der Durchführung unserer Leistungen beim Kunden trägt der Kunde insbesondere dafür Sorge, dass

  • die Örtlichkeiten sowie die in seinem Unternehmen vorhandenen notwendigen Einrichtungen zur Durchführung der Leistungen zur Verfügung stehen, insbesondere Zugang zum Internet. Er ist auf seine Kosten zur technischen Hilfeleistung, insbesondere zur ausreichenden Gestellung von Hilfspersonal und Hilfsmitteln für die erforderliche Zeit verpflichtet;
  • die vereinbarten Leistungen unmittelbar nach Ankunft unserer Mitarbeiter begonnen und ohne Verzögerung bis zur Fertigstellung durchgeführt werden können;
  • unsere Mitarbeiter über bestehende Sicherheitsvorschriften unterrichtet werden.

3.4 Weitere erforderliche Unterstützungshandlungen in diesem Sinn ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den Umständen des Einzelfalls.

3.5 Vom Kunden verursachte Verzögerungen gehen zu seinen Lasten. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß den Regelungen in den vorstehenden Ziffern auch nach angemessener Fristsetzung durch uns nicht nach, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die jeweiligen Maßnahmen zu ergreifen oder von geeigneten Dritten ergreifen zu lassen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.

3.6 Der Kunde hat regelmäßig eine umfängliche und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherung bezüglich seiner Systeme, auf die sich unsere Leistung beziehen, in eigener Verantwortung vorzunehmen.

3.7 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein, insbesondere frei von Schadprogrammen.

4. Vergütung, Angebote

4.1 Die Vergütung bestimmt sich nach dem Angebot und der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste, die wir unserem Angebot beifügen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Preisliste für künftige Vertragsabschlüsse zu ändern.

4.2 Die Leistungen werden, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich mindestens in Textform abweichend vereinbart, nach Arbeitsstunden abgerechnet. Reisezeit wird ebenfalls, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich mindestens in Textform abweichend vereinbart, wie Arbeitsstunden abgerechnet. Kosten für Fahrten mit dem Fahrzeug werden mit einem dem Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Kilometergeld berechnet, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich mindestens in Textform abweichend vereinbart. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach Stunden. Angefangene fünfzehn (15) Minuten der erbrachten Leistung werden jeweils auf volle fünfzehn (15) Minuten aufgerundet, soweit dies nicht nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls unangemessen ist.

5. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

5.1 Unsere Zahlungsansprüche sind 7 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich.

5.2 Beanstandungen von Rechnungen müssen schriftlich und binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang durch den Kunden erfolgen.

5.3 Bei einer Gefährdung unserer Forderungen durch eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden, die nach Vertragsschluss erkennbar wird, sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Leistet der Kunde keine Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit innerhalb einer angemessenen Frist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unsere sonstigen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

5.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden gegenüber unseren Ansprüchen nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber uns rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, oder der Gegenanspruch des Kunden, mit dem aufgerechnet werden soll, aus demselben Vertragsverhältnis mit unserem Anspruch stammt. Gleiches gilt für Leistungsverweigerungsrechte des Kunden.

5.5 Abtretungen von Forderungen gegen uns sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.

6. Erfüllungsort, Leistungszeit, Verzug

6.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz, soweit sich aus der Natur einer Leistung nicht etwas Abweichendes ergibt.

6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe – im Falle abnahmefähiger Leistungen mit Abnahme – am jeweiligen Bestimmungsort bzw. mit Beginn eines Annahmeverzugs des Kunden auf den Kunden über.

6.3 Erteilt uns der Kunde Zusatz- und/oder Erweiterungsaufträge und/oder werden nach Abstimmung mit dem Kunden zusätzliche Leistungen notwendig, verlängert sich die vertraglich vereinbarte Frist zur Durchführung der vertraglichen Leistungen entsprechend.

6.4 Im Falle des Verzuges mit Leistungen richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen unter den folgenden Begrenzungen: Der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verzuges ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5% des vereinbarten Netto-Entgeltes für die in Verzug befindliche Leistung, insgesamt maximal 5% des Netto-Entgelts, begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Diese Begrenzung gilt nicht bei einer Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

6.5 Unsere Leistungsverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Leistung durch unsere Vorlieferanten. Werden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, durch unsere Vorlieferanten Leistungen nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig erbracht, obwohl wir dort rechtzeitig deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, und die betroffenen Leistungen trotz zumutbarer Anstrengungen nicht rechtzeitig anderweitig beschafft werden können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Vereinbarte Termine verschieben sich dann um einen angemessenen Zeitraum, der insbesondere unsere Ressourcenverfügbarkeit und unserer Vorlieferanten sowie unsere Kapazitätsbindung und unserer Vorlieferanten bei zeitgleichen anderen Projekten berücksichtigt, ohne dass insoweit Verzug eintritt.

7. Untersuchungspflicht

7.1 Der Kunde hat die von uns erbrachten Leistungen unverzüglich nach der Leistungserbringung sorgfältig zu untersuchen, soweit dies nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich und in Bezug auf die Natur der Leistung möglich ist.

7.2 Erkennbare Mängel hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Kalendertage nach Leistungserbringung mindestens in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Kalendertage nach ihrer Entdeckung mindestens in Textform anzuzeigen. Anderenfalls gelten die Leistungen als genehmigt.

8. Gewährleistung

8.1 Unseren Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen – weder vor noch bei noch nach Vertragsabschluss – ist unter keinen Umständen ein Garantiecharakter beizumessen. Sollte eine unserer Angaben beabsichtigt oder unbeabsichtigt doch Garantiecharakter zukommen, haften wir nur in dem Umfang, in dem die Garantie gerade bezweckt hatte, den Kunden gegen die eingetretenen Schäden abzusichern.

8.2 Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale der Leistung gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, zu dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen nach §434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.

8.3 Entspricht die Leistung der von den Parteien vereinbarten Beschaffenheit, ist die Leistung auch dann vertragsgemäß und mangelfrei, wenn sie nicht den objektiven Anforderungen im Sinne von §434 Abs. 3 BGB entspricht.

8.4 Vor dem Beginn einer Nacherfüllung hat der Kunde in eigener Verantwortung eine Sicherung sämtlicher Daten der Systeme, die mit den Mängeln in einem Zusammenhang stehen, vorzunehmen. Wir werden dem Kunden den Zeitpunkt der Nacherfüllung rechtzeitig mitteilen.

8.5 Erfolgt die Nacherfüllung einer Leistung durch Neuerbringung der Leistung, hat der Kunde uns gegebenenfalls überlassene Datenträger zurückzugewähren.

8.6 Sofern die Inanspruchnahme unserer Leistungen durch den Kunden Rechte Dritter verletzt, sodass dem Kunden die Inanspruchnahme der Leistungen nicht oder nicht weiter vertragsgemäß möglich ist, werden wir innerhalb einer angemessenen Frist nach eigener Wahl geeignete Maßnahmen zur Behebung des Mangels ergreifen. Insoweit behalten wir uns vor, die erforderlichen Rechte einzuholen oder gleichwertige Leistungen zu erbringen, die die Rechte Dritter nicht verletzen, soweit dadurch die vereinbarte Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden nicht oder nur unerheblich eingeschränkt ist.

9. Haftung

9.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB.

9.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt allerdings nicht im Fall von

  • Aufwendungsersatzansprüchen §439 Abs. 3 BGB und §445a Abs. 1 BGB;
  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit;
  • einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes;
  • einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie;
  • einer Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften.

9.3 Im Falle eines von uns zu vertretenden Datenverlusts des Kunden haften wir nur für denjenigen Aufwand, der nachweislich dadurch entsteht, dass zerstörte Daten aus einer Datensicherung wiederhergestellt werden müssen.

9.4 Im Fall von Verzögerungsschäden gilt Ziffer 6 vorrangig gegenüber dieser Ziffer 9.

9.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.6 Soweit unsere Haftung nach dieser Ziffer 9 begrenzt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, Organe und gesetzlichen Vertreter.

10. Verjährung

10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen eines Sach- oder Rechtsmangels beträgt ein (1) Jahr.

10.2 Abweichend davon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist

  • in Bezug auf sämtliche Ansprüche und Rechte des Kunden im Fall von §438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter, die zur Herausgabe der Sache berechtigen), §438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und -sachen), §445b BGB (Rückgriffsansprüche im Lieferantenregress) oder im Fall eines arglistigen Verschweigens des Mangels durch uns; sowie
  • im Fall von Schadensersatzansprüchen: bei einer Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie grobfahrlässig oder vorsätzlich begangenen Pflichtverletzungen.

10.3 Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir dies gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklich erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung. Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung, Neubeginn und Unterbrechung bleiben unberührt.

10.4 Für sonstige Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die nicht auf Mängel des Vertragsgegenstandes zurückzuführen sind, wird die regelmäßige Verjährungsfrist auf zwei (2) Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt.

11. Subunternehmer

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Dritte einzusetzen, soweit dies für den Kunden im Einzelfall nicht unzumutbar ist. Wir werden den eingeschalteten Dritten die für uns gegenüber dem Kunden geltenden Verpflichtungen auferlegen.

12. Datenschutz

12.1 Wir weisen darauf hin, dass es unter Umständen vorkommen kann, dass wir im Rahmen unserer Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten, die von unseren Kunden verarbeitet werden, erhalten. Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung, zu verarbeiten und vertraulich zu behandeln.

12.2 Für den Fall, dass wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (sog. Auftragsverarbeitung), schließen wir mit dem Kunden eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung entsprechend eines durch uns bereitgestellten Musters. Der Abschluss dieser Vereinbarung ist Voraussetzung für die entsprechende Leistungserbringung. Eine solche Vereinbarung gilt in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden vorrangig.

13. Vertraulichkeit

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Informationen, Daten und Unterlagen, insbesondere Know-how und Betriebsgeheimnisse, die er von uns erlangt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie vertraulich zu behandeln sind („Vertrauliche Informationen“), unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist insbesondere nicht befugt, die Vertraulichen Informationen Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung offen zu legen oder zugänglich zu machen. Die Vertraulichen Informationen sind nur für die Zwecke des Vertrages zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, Produkte von uns, die nicht öffentlich verfügbar gemacht wurden, weder zu untersuchen noch zu analysieren, zu zerlegen, zu dekompilieren oder durch andere Methoden des Reverse Engineerings deren Zusammensetzung zu ermitteln. §69e UrhG bleibt hiervon unberührt. Dieses Verbot des Reverse Engineerings gilt unabhängig davon, ob der Kunde dabei Vertrauliche Informationen verwendet. Seine Mitarbeiter und sonstige Personen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten, wird der Kunde entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.

13.2 Von der vorstehenden Verpflichtung ausgenommen sind Informationen, soweit sie (a) dem Kunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, (b) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bereits allgemein bekannt sind oder später allgemein bekannt werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht, (c) vom Kunden ohne Zugriff auf unsere Vertraulichen Informationen selbstständig entwickelt wurden, oder (d) sie aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.

13.3 Diese Verpflichtungen dieser Ziffer 13 bleiben bis zu einer Dauer von fünf (5) Jahren auch über das Ende des Vertrages und der Geschäftsbeziehung hinaus bestehen, unabhängig davon, auf welche Weise der Vertrag oder die Geschäftsbeziehung beendigt wird.

14. Laufzeit, Kündigung

14.1 Sofern wir für den Kunden Leistungen auf Dauer, d.h. für einen unbestimmten Zeitraum, erbringen, gilt eine Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um zwölf (12) Monate, sofern der Vertrag nicht wirksam durch eine der Parteien gekündigt wird oder etwas Abweichendes vereinbart ist. Soweit der Kunde während einer Laufzeit Änderungen der Leistungen begehrt (z.B. Erweiterung des Lizenzumfangs bezüglich Software), beginnt die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, mangels ausdrücklicher Vereinbarung eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten, erneut ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist.

14.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monaten vor dem Ablauf der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Sofern wir mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ausgeschlossen.

14.3 Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

14.4 Sämtliche Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ist die Durchführung eines Vertrages durch höhere Gewalt oder von uns nicht zu vertretende, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auch unter Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbare Umstände beeinträchtigt, insbesondere wegen Teil- oder Generalmobilmachung, Krieg, Bürgerkrieg, kriegerischer oder kriegsähnlicher Handlungen oder Zustände, unmittelbarer Kriegsgefahr, staatlicher Interventionen oder Steuerungen im Rahmen der Kriegswirtschaft, währungs- und handelspolitischer Maßnahmen oder sonstiger hoheitlicher Maßnahmen, behördlicher oder politischer Willkürakte, Aufruhr, Terrorismus, Naturkatastrophen, Unfällen, Arbeitskämpfen, Epidemien, Pandemien, wesentlicher Betriebsstörungen oder Behinderungen der Verkehrswege oder sonstiger ungewöhnlicher Verzögerungen des Transports jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer, so sind die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien suspendiert und verlängern sich die zur Durchführung der Leistungen vorgesehenen Fristen und Termine entsprechend, gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, einem Zulieferer oder Subunternehmer auftreten. Der Kunde verpflichtet sich, mit uns über eine entsprechende Anpassung des Vertrages hinsichtlich der sonstigen Vertragsbedingungen (insbesondere Vertragspreis) zu verhandeln.

15.2 Soweit eine Vertragsanpassung infolge höherer Gewalt wirtschaftlich nicht zu vertreten ist, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Gesetzliche oder in diesen Bedingungen geregelte Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

16. Referenzen

Sofern der Kunde uns die Referenznennung erlaubt, sind wir dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

17.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsverhältnissen ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in jedem Fall auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

17.3 Diese Bedingungen sowie das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).

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