Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Nie wieder Angst vor der DSGVO

Als zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen den ständig wachsenden Anforderungen standhält. Pragmatisch statt dogmatisch.

Wir leben Datenschutz!

Wir sind für unsere Kunden als externe Datenschutzbeauftragte tätig und erfüllen zahlreiche Kontroll- und Beratungsfunktionen im Bereich des Datenschutzes. Dabei setzen wir die Vorgaben der DSGVO um, stellen die Einhaltung sonstiger datenschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen sicher und verhindern Datenschutzverletzungen. Darüber hinaus vermitteln wir regelmäßig zwischen Unternehmen, Betroffenen und Aufsichtsbehörden.
  • Expertenwissen

    Unsere externen Datenschutzbeauftragten verfügen über spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung in Datenschutzbestimmungen. Sie sind mit den neuesten rechtlichen Anforderungen vertraut und können Ihr Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien essentiell unterstützen. 
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  • Unabhängigkeit und Neutralität

    Als externe Berater agieren unsere Datenschutzbeauftragten unabhängig und neutral. Sie haben kein persönliches Interesse am Unternehmen und können objektive Einschätzungen und Empfehlungen geben. 
    Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten signalisiert Kunden und Geschäftspartnern Ihr Engagement für Datenschutz und Datenschutzbestimmungen. Dies stärkt das Vertrauen in Ihr Unternehmen und Ihre Glaubwürdigkeit in einem zunehmend sensiblen Datenumfeld. 
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  • Ressourcenoptimierung

    Durch die Nutzung eines externen Datenschutzbeauftragten können Unternehmen Ressourcen sparen, indem sie keine internen Mitarbeiter für diese spezialisierte Rolle einsetzen müssen. Externe Datenschutzbeauftragte bieten ihre Dienste in der Regel auf Bedarfsbasis an, was flexibel und kosteneffizient ist. 
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  • Vertrauen und Risikominimierung

    Ein externer Datenschutzbeauftragter ist ein unverzichtbarer Partner für Unternehmen, die Datenschutzbestimmungen einhalten und das Vertrauen ihrer Kunden stärken möchten. Durch ihre Fachkenntnisse, Unabhängigkeit und Ressourcenoptimierung tragen sie wesentlich dazu bei, Datenschutzrisiken zu minimieren und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. 
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Häufig gestellte Fragen zum externen Datenschutzbeauftragen

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  • Wann brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragten?  

    Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union müssen Unternehmen in Deutschland einen Datenschutzbeauftragten ernennen, wenn sie einer der folgenden Bedingungen entsprechen:

    Öffentliche Stellen und Behörden: Öffentliche Stellen und Behörden sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

    Regelmäßige und systematische Überwachung von Betroffenen: Unternehmen, die regelmäßig und systematisch Personen in großem Umfang überwachen, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. Dies kann beispielsweise auf Unternehmen zutreffen, die Videoüberwachungssysteme oder Tracking-Technologien für Marketingzwecke einsetzen.

    Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten: Unternehmen, die sensible Datenkategorien wie Gesundheitsdaten, ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse Überzeugungen verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen.

    Das Kerngeschäft umfasst umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten: Unternehmen, deren Kerngeschäft in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten besteht, müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Dies betrifft Unternehmen, bei denen die Datenverarbeitung einen wesentlichen Bestandteil ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, unabhängig von der Branche.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen an die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten je nach Umfang und Art der Datenverarbeitung variieren können. Unternehmen sollten daher die geltenden Datenschutzbestimmungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um festzustellen, ob die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich ist.

  • Welche Aufgaben übernimmt der Datenschutzbeauftragte?  

    Ein externer Datenschutzbeauftragter trägt dazu bei, die Datenschutzpraktiken im Unternehmen zu verbessern, Datenschutzrisiken zu minimieren und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen. Er fungiert als Experte und Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Datenschutz und unterstützt das Unternehmen dabei, das Vertrauen seiner Kunden und Partner zu stärken.

    Zu den Hauptaufgaben zählen u.a.:

    Beratung und Strategie: Der externe Datenschutzbeauftragte bietet Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren. Er hilft dabei, Datenschutzrisiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.

    Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen: Der externe Datenschutzbeauftragte überwacht kontinuierlich die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren im Unternehmen. Dazu zählen die regelmäßige Überprüfung von Datenschutzpraktiken, die Durchführung interner Audits und die Identifizierung von Verstößen.

    Schulungen und Sensibilisierung: Zusätzlich können Schulungen und Schulungsmaterialien für Mitarbeiter angeboten werden, um das Bewusstsein für Datenschutzbestimmungen zu schärfen und sicherzustellen, dass diese richtig umgesetzt werden.

    Kommunikation mit Aufsichtsbehörden: Datenschutzbeauftragte kommunizieren bei Bedarf mit den Datenschutzbehörden und vertreten das Unternehmen in Datenschutzangelegenheiten. Er hilft bei der Beantwortung von Anfragen der Aufsichtsbehörden und unterstützt bei der Durchführung von Datenschutzprüfungen.

  • Was ist der Unterschied zwischen einem externen und internen Datenschutzbeauftragten? 

    Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter, der vom Unternehmen selbst ernannt wird und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten wahrnimmt. Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen ist eine unabhängige Person oder eine externe Organisation, die von einem Unternehmen oder einer Organisation beauftragt wird, die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu übernehmen. 

    Der Hauptunterschied zwischen einem internen und einem externen Datenschutzbeauftragten liegt in ihrer Organisationszugehörigkeit und ihrer Unabhängigkeit: 

    Interne Datenschutzbeauftragte sind Angestellte des Unternehmens, für das sie arbeiten. Sie sind in der Regel fest angestellt und können andere Aufgaben im Unternehmen haben, zusätzlich zu ihren Aufgaben als Datenschutzbeauftragte. Interne Datenschutzbeauftragte haben möglicherweise einen tieferen Einblick in die internen Abläufe und Strukturen des Unternehmens, können jedoch möglicherweise aufgrund ihrer internen Position nicht immer die notwendige Unabhängigkeit und Neutralität gewährleisten. 

    Externe Datenschutzbeauftragte sind unabhängige Personen oder Organisationen, die vom Unternehmen oder der Organisation beauftragt werden, um die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zu erfüllen. Sie arbeiten in der Regel auf Basis eines Dienstleistungsvertrags und sind nicht Teil der internen Organisationsstruktur. Externe Datenschutzbeauftragte können über umfassendes Fachwissen und Erfahrung im Datenschutz verfügen und können oft eine höhere Unabhängigkeit und Neutralität bieten. 

  • Welche Voraussetzungen muss der Datenschutzbeauftragte erfüllen?  

    In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für spezifische Zertifizierungen oder Ausbildungen, die ein externer Datenschutzbeauftragter haben muss. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) legen lediglich fest, dass der Datenschutzbeauftragte über Fachwissen und Erfahrung im Datenschutz verfügen muss. 

    Dennoch können bestimmte Zertifizierungen und Ausbildungen dazu beitragen, die Qualifikation eines externen Datenschutzbeauftragten zu belegen und sein Fachwissen im Datenschutz zu vertiefen.   

    So bietet der TÜV verschiedene Zertifizierungen im Bereich Datenschutz an, die die Qualifikation eines Datenschutzbeauftragten bestätigen können. Dazu gehören beispielsweise die Zertifizierung zum Datenschutzbeauftragten (TÜV) oder zum Datenschutzauditor (TÜV). 

    Unsere Datenschutzexperten sind TÜV-Rheinland zertifiziert und verfügen zudem über langjährige Erfahrung und fundierte Kenntnisse im Datenschutzbereich. 

  • Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten?  

    Die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten umfasst in der Regel mehrere Schritte:  

    Bestandsaufnahme und Analyse: Der externe Datenschutzbeauftragte führt eine Bestandsaufnahme der Datenschutzpraktiken und -verfahren im Unternehmen durch. Dabei werden bestehende Datenschutzrichtlinien, Prozesse, Dokumentationen und IT-Systeme überprüft und analysiert. 

    Entwicklung von Datenschutzmaßnahmen: Basierend auf der Bestandsaufnahme entwickelt der externe Datenschutzbeauftragte Datenschutzmaßnahmen und -maßnahmenpläne, um Datenschutzrisiken zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Dies kann die Erstellung oder Aktualisierung von Datenschutzrichtlinien, Schulungsprogrammen für Mitarbeiter und die Implementierung von technischen Datenschutzmaßnahmen umfassen. 

    Umsetzung und Überwachung: Der Beauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Umsetzung der entwickelten Datenschutzmaßnahmen und überwacht kontinuierlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen. Dazu gehören regelmäßige Überprüfungen, interne Audits und die Überwachung von Datenschutzvorfällen. 

    Kommunikation und Berichterstattung: Der externe Datenschutzbeauftragte dient als Ansprechpartner für Datenschutzfragen im Unternehmen und steht für Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Er erstellt regelmäßige Berichte über den Status der Datenschutzmaßnahmen und -maßnahmenpläne und kommuniziert mit den relevanten Stakeholdern, einschließlich der Geschäftsführung und der Aufsichtsbehörden.